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   BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 28.97   

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BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 28.97 (https://dejure.org/1998,2375)
BVerwG, Entscheidung vom 19.11.1998 - 3 C 28.97 (https://dejure.org/1998,2375)
BVerwG, Entscheidung vom 19. November 1998 - 3 C 28.97 (https://dejure.org/1998,2375)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilfläche; Betriebsnutzung; Eigentumsübergang bei Umwandlung des volkseigenen Betriebs in Kapitalgesellschaft; Wirtschaftseinheit

  • Judicialis

    TreuhG § 11 Abs. 2 Satz 2; ; 5. DVO/TreuhG § 2; ; VZOG § 1 a Abs. 1 Satz 1; ; VZOG § 2 Abs. 2 Satz 2; ; VZOG § 4 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung - Vermögensübergang durch Umwandlung gem. § 11 Abs. 2 S. 2 TreuhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 48.93

    Privatisierung von Rechtsträger und Fondsinhaber

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 28.97
    Wie der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 13. Oktober 1994 (- BVerwG 7 C 48.93 - BVerwGE 97, 31) entschieden hat, ist in einem solchen Fall das Eigentum am Grundstück auf die im Zuge der Umwandlung aus dem Fondsinhaber hervorgegangene Kapitalgesellschaft übergegangen.

    Die Tendenz des Normgebers, die bisherige faktische Einheit von Betriebsvermögen und Betriebsgrundstück bei der Überführung volkseigener Betriebe in die Privatrechtsordnung umfassend zu sichern, wird durch § 2 der 5. Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz (5. DVO/TreuhG) bestätigt (vgl. Urteil vom 13. Oktober 1994 BVerwG 7 C 48.93 , BVerwGE 97, 31 ).

  • BVerwG, 22.08.1996 - 7 C 74.94

    Offene Vermögensfragen - Buchgrundstück als überschuldetes Grundstück, Zeitwert

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 28.97
    Dies zwingt jedoch nicht zu der Annahme, zuordnungsfähig seien nur bereits zuvor gebildete Buchgrundstücke (vgl. hierzu Urteil vom 22. August 1996 BVerwG 7 C 74.94 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 85 m.w.N.).
  • BGH, 02.10.1997 - II ZR 169/96

    Erfüllung der Sacheinlageverpflichtung durch die Treuhandanstalt

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 28.97
    Für Gesellschaften, für die die Umwandlung nach § 4 UmwVO schon erklärt, aber bis zum 1. Juli 1990 noch nicht im Register eingetragen worden war, wurde die Gründung nach der Umwandlungsverordnung durch das Treuhandgesetz überholt (BGH, Urteil vom 2. Oktober 1997 - II ZR 169/96 - ZIP 1998, 86, 87).
  • BGH, 09.01.1998 - V ZR 263/96

    Verhältnis der Eigentumszuordnung nach dem Einigungsvertrag und dem PartG-DDR;

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 28.97
    Der Regelungszweck begründet daher die Annahme einer gesetzlichen Teilungsfolge in den Grenzen der bisherigen Nutzung (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 1998 - V ZR 263/96 - VIZ 1998, 259, 262).
  • BVerwG, 30.01.1997 - 3 C 11.96

    Offene Vermögensfragen - Umwandlungsausschluß für Kombinate und Kombinatsbetriebe

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 28.97
    Hinsichtlich dieser Teilfläche ist zu berücksichtigen, daß der Restitutionsanspruch nur solche Vermögensgegenstände erfaßt, die im Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung noch zum öffentlichen Vermögen gehörten (vgl. Urteil vom 30. Januar 1997 - BVerwG 3 C 11.96 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 22, S. 66 m.w.N.) oder die bei der Privatisierung eines Treuhandunternehmens dem Restitutionsberechtigten vorbehalten worden waren.
  • BVerwG, 12.12.1995 - 7 B 350.95

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zuordnung einer Teilfläche

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 28.97
    2.3.1 Zu den zuordnungsfähigen Vermögensgegenständen im Sinne von § 1 a Abs. 1 Satz 1 VZOG gehören nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allerdings Teilflächen eines Grundstücks oder anteilige Rechte an Grundstücken nur, wenn sie rechtlich selbständig sind (Beschluß vom 12. Dezember 1995 - BVerwG 7 B 350.95 - Buchholz 114 § 1 a Nr. 3).
  • Drs-Bund, 19.02.1991 - BT-Drs 12/103
    Auszug aus BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 28.97
    Für diesen Fall werde vorgesehen, daß der Bescheid einen Plan enthalten müsse, aus dem sich die neuen Grundstücksgrenzen ergäben (BTDrucks 12/103, S. 57).
  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 463/99

    Übergang von Grund und Boden in das Eigentum der nutzenden Kapitalgesellschaft

    Daraus folgt nicht, daß solche Grundstücke dem Anwendungsbereich des Treuhandgesetzes generell entzogen sind, sondern nur, daß sie nicht dem Privatisierungsgebot durch die Treuhandanstalt unterfielen (BVerwG, VIZ 1999, 529, 531; Gehling, VIZ 1997, 459, 462; Höhner, VIZ 1996, 730, 731).

    Kommunalen Aufgaben dienendes Vermögen ist nicht kraft Gesetzes von der Privatisierung ausgenommen oder mit quasi-dinglicher Bindungswirkung der Kommunalisierung vorbehalten (BVerwG, VIZ 1994, 290; BVerwG, VIZ 1994, 414, 415; BVerwG, VIZ 1999, 529, 531; Busche, Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR [RVI], § 1 THG Rdn. 14).

    a) Sinn und Zweck des Treuhandgesetzes ist, die unternehmerische Tätigkeit des Staates durch Privatisierung der Wirtschaftsgüter zurückzuführen, die Wettbewerbsfähigkeit der bisher volkseigenen Unternehmen herzustellen, den schon vor der Umwandlung genutzten Grund und Boden sowie das Betriebsvermögen für wirtschaftliche Zwecke bereitzustellen und so der umgewandelten Wirtschaftseinheit die Grundlage für die unternehmerische Tätigkeit und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern (Senat, Urt. v. 9. Januar 1998, V ZR 263/96, VIZ 1998, 259, 262; BVerwGE 97, 31, 35; BVerwG, VIZ 1999, 529, 530).

    Umgekehrt steht einem teilweisen Eigentumsübergang aber jedenfalls nicht entgegen, daß die Teilflächen bisher noch unvermessen und damit rechtlich unselbständig sind (BVerwG, VIZ 1999, 529, 531; Kortz, ZOV 1999, 182, 184; Kroker/Teige, VIZ 2000, 199).

  • BVerwG, 16.10.2001 - 3 C 12.01

    Sondervermögen Deutsche Reichsbahn; Deutsche Reichsbahn; Reichsbahnvermögen;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es auf die Rechtsträgerschaft in den hier in Rede stehenden Fällen des Auseinanderfallens von Rechtsträgerschaft an Grund und Boden sowie der Fondsinhaberschaft an aufstehenden Gebäuden dann nicht an, wenn das Grundstück zu betrieblichen Zwecken des Fondsinhabers genutzt worden ist (vgl. Urteile vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 48.93 - BVerwGE 97, 31 und vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 28.97 - Buchholz 115 Nr. 18; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Februar 2001 - V ZR 463/99 - a.a.O.).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 28.97 - a.a.O. S. 43 ausgeführt hat, spricht bereits der Wortlaut der Bestimmung dafür, dem seinerzeitigen Grundstückszuschnitt keine entscheidende Bedeutung beizumessen.

    § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG zielt darauf ab, die umgewandelten Betriebe mit dem schon zuvor von ihnen benutzten Betriebsvermögen, einschließlich des Grund und Bodens, zu versehen, da sie ohne diese Mittel in der Regel keine Chance gehabt hätten, im Wettbewerb zu bestehen (vgl. Urteil vom 19. November 1998 a.a.O.).

  • BVerwG, 08.11.2001 - 3 C 9.01

    Anteilsveräußerung; Treuhandanstalt; Treuhand-Kapitalgesellschaft; Restitution;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 30. Januar 1997 - BVerwG 3 C 11.96 - Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 22 S. 66 und vom 19. Januar 1998 - BVerwG 3 C 28.97 - 115 Nr. 18 S. 40 sowie Beschluss vom 4. Juni 1997 - BVerwG 3 B 76.97 - Buchholz 428.2 § 13 VZOG Nr. 1) ergibt sich aus dieser Bestimmung im Wege des Umkehrschlusses, dass die Restituierbarkeit von im Eigentum einer Treuhand-Kapitalgesellschaft stehenden Vermögensgegenständen mit der Veräußerung von Geschäftsanteilen an dieser Gesellschaft entfällt.

    Das In-Kraft-Treten des Treuhandgesetzes hatte allerdings zur Folge, dass die vor dem 1. Juli 1990 aufgrund der Umwandlungsverordnung erklärten, aber noch nicht im Handelsregister eingetragenen Umwandlungen von dem neuen Gesetz "überholt" wurden (vgl. Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 28.97 - Buchholz 115 Nr. 18 S. 41 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.07.2006 - 3 C 24.05

    Vermögenszuordnung; Wirtschaftseinheit; Treuhandunternehmen; Fonds;

    a) Der VEB Komplexer Wohnungsbau K.-M.-St. ist gemäß § 11 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 TreuhG kraft Gesetzes zum 1. Juli 1990 in die Klägerin umgewandelt worden; dadurch ist die kurz zuvor eingeleitete gewillkürte Umwandlung überholt worden (Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 28.97 - Buchholz 115 Sonst. Wiedervereinigungsrecht Nr. 18 ; BGH, Urteil vom 17. November 2000 - V ZR 318/99 - VIZ 2001, 531).

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (Urteile vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 48.93 - BVerwGE 97, 31 = Buchholz 428.2 § 4 VZOG Nr. 5; vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 28.97 - a.a.O.; vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 17.01 - BVerwGE 115, 62 = Buchholz 111 Art. 26 EV Nr. 6 ; vom 16. Oktober 2001 - BVerwG 3 C 12.01 - Buchholz 115 Sonst.

  • BVerwG, 14.03.2018 - 10 C 3.17

    Siedlungsmülldeponie in Stralendorf ist der Landeshauptstadt Schwerin zuzuordnen

    Eine Realteilung setzt voraus, dass die zuzuordnenden Anteile rechtlich selbständig sind (vgl. § 1a Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 2a Satz 1 VZOG; dazu BVerwG, Urteil vom 19. November 1998 - 3 C 28.97 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 18 S. 40 ; Beschluss vom 12. Dezember 1995 - 7 B 350.95 - [insoweit in Buchholz 114 § 1a VZOG Nr. 3 und 428.2 § 1a VZOG Nr. 3 nicht abgedruckt] juris Rn. 2).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 3 C 31.00

    Finanzvermögen; kommunales Finanzvermögen; Kleingartenwesen; Vereinshaus;

    Bei Nutzung des beanspruchten Vermögensgegenstandes zu verschiedenen Zwecken ist im Vermögenszuordnungsrecht generell darauf abzustellen, für welche Aufgaben er "überwiegend" bestimmt war bzw. genutzt wurde (vgl. Art. 21 Abs. 1 und 2; Art. 22 Abs. 2 EV), sofern nicht ausnahmsweise eine Realteilung (vgl. Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 28.97 -) in Betracht kommt.
  • BVerwG, 23.08.2001 - 3 C 17.01

    Sondervermögen Reichsbahn (Reichspost); Reichsbahn, Sondervermögen; Bahnvermögen;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es auf die Rechtsträgerschaft in den hier in Rede stehenden Fällen des Auseinanderfallens von Rechtsträgerschaft an Grund und Boden sowie der Fondsinhaberschaft an aufstehenden Gebäuden dann nicht an, wenn das Grundstück zu betrieblichen Zwecken des Fondsinhabers genutzt worden ist (vgl. Urteile vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 48.93 - BVerwGE 97, 31 und vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 28.97 - Buchholz 115 Nr. 18; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Februar 2001 - V ZR 463/99 - ZOV 2001, 160 f.).
  • BVerwG, 15.07.1999 - 3 C 15.98

    Sondervermögen Reichspost (Reichsbahn); Reichspost, Sondervermögen; Postvermögen;

    Insoweit kann es mit einem Hinweis auf die Darlegungen des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 28.97 - (Buchholz 115 Nr. 18 S. 42 f.) sein Bewenden haben.
  • BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 43.03

    Buchgrundstück; Realteilung; Teilfläche; Mischnutzung; überwiegende Nutzung;

    Ein solcher Anspruch ergibt sich aus § 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG (Urteil vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 28.97 - Buchholz 115 Sonstiges Wiedervereinigungsrecht Nr. 18), aber ebenso im Rahmen von Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV (Urteil vom 3. August 2000 - BVerwG 3 C 21.00 - BVerwGE 111, 364 ).
  • BVerwG, 03.08.2000 - 3 C 21.00

    Sondervermögen Reichsbahn; Reichsbahn, Sondervermögen; Verwaltungsnutzung (im

    Der Senat knüpft insoweit an seine bisherige Rechtsprechung zur Zuordnungsfähigkeit von Teilflächen an, die er insbesondere in seinem Urteil vom 19. November 1998 (BVerwG 3 C 28.97 - Buchholz 115 Nr. 18) entwickelt hat.
  • BVerwG, 13.09.2001 - 3 C 18.01

    Sondervermögen Reichsbahn (Reichspost); Reichsbahn, Sondervermögen; Bahnvermögen;

  • BVerwG, 20.01.2015 - 3 B 64.14

    Revisibilität der Umwandlungsverordnung

  • VG Berlin, 02.03.2011 - 29 K 64.09

    Eigentumsübergang als Fondsvermögen; deklaratorischen

  • LG Leipzig, 08.02.2006 - 15 O 3093/05
  • BVerwG, 20.03.2000 - 3 B 11.00

    Ausschluss einer Restitution eines Grundstücks nach dem Einigungsvertrag

  • BVerwG, 24.11.2003 - 3 B 80.03

    Realteilung eines unterschiedlich genutzten Grundstücks; Nichtzulassung einer

  • BVerwG, 20.10.2004 - 3 B 37.04

    Vorliegen einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung - Anforderungen an die

  • VG Leipzig, 09.09.1999 - 2 K 80/97
  • KG, 21.02.2008 - 22 U 240/06

    Entschädigung jüdischer Berechtigter im Beitrittsgebiet: Grenzen der

  • VG Berlin, 30.10.2014 - 29 K 132.14

    Zuordnung eines Grundstücks nach der Wiedervereinigung

  • VG Berlin, 12.03.2015 - 29 K 128.14

    Widerruf einer Einverständniserklärung bezüglich einer Zuordnung

  • VG Berlin, 29.03.2012 - 29 K 135.10

    Vermögenszuordnung eines Grundstücks und Finanzvermögen

  • VG Berlin, 29.03.2012 - 29 K 132.10

    Anspruch des Restitutionsberechtigten auf Zahlung eines Geldbetrages in Höhe des

  • VG Berlin, 29.03.2012 - 29 K 129.11

    Unwirksamkeit einer 1993 getroffene Entscheidung über die Restitution eines

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